ESUG – Lessons Learned

Am 1.3.2012 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen eingeführt. Neben zahlreichen Befürwortern wurden die Neuregelungen auch heftig kritisiert. Nach 3 Jahren sind die Neuerungen in der Praxis angekommen. Zeit, ein Zwischenfazit zu ziehen.

Die wesentlichen Neuerungen durch das ESUG bestanden zum einen in der Stärkung der Eigenverwaltung. Ebenso wurde das Schutzschirmverfahren eingeführt, das einem Unternehmen ebenso die gerichtliche Sanierung in Eigenverwaltung ermöglichen soll. Mehr erfahren…