Pressemitteilung
Insolvenzplan einstimmig angenommen – Verfahrensende in Sicht
Die Gläubiger haben am 13.03.23 den von Seiten der Formzeug GmbH & Co. KG vorgelegten Insolvenzplan einstimmig angenommen. Dieser sieht den Erhalt des Unternehmens und die Fortführung des Geschäftsbetriebes vor. Die Kunden haben die Fortführungslösung unterstützt und der Formzeug weiterhin das Vertrauen ausgesprochen. Sämtliche Geschäftsanteile werden zukünftig allein von den bisherigen Mitgesellschaftern, der Familie Driescher gehalten. Der bisherige Geschäftsführer, Markus Kremers, wird das Unternehmen auch weiterhin alleine operativ führen. Damit ist der Weg frei für eine schnelle Beendigung des Eigenverwaltungsverfahrens, voraussichtlich zum 30.04.23.
Eigenverwaltungsverfahren
Das Eigenverwaltungsverfahren wurde antragsgemäß durch das Amtsgericht Mönchengladbach mit Beschluss vom 19.08.2022 bewilligt.
Auslöser des Verfahrens waren nach damaliger Einschätzung des Geschäftsführers, Markus Kremers, die schwierigen externen Rahmenbedingungen:
„Die Rahmenbedingungen für die Formzeug waren Anfang des Jahres 2022 alles andere als einfach. Wie viele andere Unternehmen auch hatte die Formzeug aufgrund der externen Umstände im Zuge der Material- und Energiekrise mit massiven Auswirkungen auf den Produktionsprozess zu kämpfen. Insbesondere die hierdurch ausgelösten massiven Preissteigerungen führten zu Liquiditätsengpässen, die das Unternehmen letztlich nicht mehr bewältigen konnte“, so der Geschäftsführer Markus Kremers.
Der Geschäftsbetrieb wurde im gesamten Verfahren unter Aufsicht des gerichtlich bestellten Sachwalters, Herrn Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt von der Kanzlei Runkel, Wuppertal, und dessen Team, insbesondere Herrn Rechtsanwalt Manfred Schulte, fortgeführt.
Als Berater des Unternehmens und verantwortlich für die Gesamtsteuerung des Eigenverwaltungsverfahrens waren Herr Rechtsanwalt Matthias Kühne, Partner der Kanzlei DIE SCHRITTMACHER Rechtsanwälte & Steuerberater und Frau Rechtsanwältin Caroline Hackl-Fingado mit dem gesamten Team, insbesondere Frau Wirtschaftsjuristin Theresa Melchner, Herrn Betriebswirt Michael Mack, Frau Steuerberaterin Katharina Zapf und Herrn Steuerberater Sebastian Broß tätig.
Daneben erarbeitet das Unternehmen gemeinsam mit der Beratungsgesellschaft sy.con unter Leitung von Herrn Matthias Mangliers ein operatives Sanierungskonzept als Grundlage für die weitere Betriebsfortführung.
Der Insolvenzplan sieht für die ungesicherten Gläubiger eine Insolvenzquote von 20 Prozent vor. Möglich wurde dies auch durch Erarbeitung eines neuen Finanzierungskonzepts, welches die Grundlage für die weitere Unternehmensfinanzierung darstellt.
Die verantwortlichen Rechtsanwälte Matthias Kühne und Caroline Hackl-Fingado zeigen sich mit dem Ergebnis sehr zufrieden: „Nach intensiven Gespräche konnte innerhalb einer kurzen Zeit ein tragfähiges Konzept für das Unternehmen erarbeitet werden“, so Matthias Kühne. Auch Caroline Hackl-Fingado ist zufrieden: „Es wurde vor allem auch den Interessen der Gläubiger Rechnung getragen, was letztlich den konsensualen Insolvenzplan möglich gemacht hat. Das ist ein schönes Zeichen und ein guter Start in die weitere Zukunft“, so Kühne.
Auch der Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, sieht in dem verabschiedeten Insolvenzplan eine gute Lösung und ein zufriedenstellendes Ergebnis für alle Beteiligten. „Mit dem Eigenverwaltungsverfahren haben wir trotz schwieriger Rahmenbedingungen in kurzer Zeit ein sehr gutes Ergebnis für alle Beteiligten erzielen können. Die Gläubiger werden eine überdurchschnittlich hohe Quotenzahlung erhalten, der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt und das Unternehmen Formzeug mit den wesentlichen Arbeitsplätzen bleibt erhalten. Das sind gute Nachrichten, insbesondere für die rund 150 Mitarbeiter und die Vertragspartner“, so Rechtsanwalt Dr. Schmidt.
Teil des Insolvenzplanes ist die gesellschaftsrechtliche Neuordnung des Unternehmens. Zukünftig werden sämtliche Geschäftsanteile durch die Familie Driescher gehalten, die den Insolvenzplan und die weitere Geschäftsfortführung durch erhebliche Eigenmittel finanziert. „Wir glauben an das Unternehmen und haben großes Vertrauen in die Geschäftsführung und die gesamte Belegschaft. Das Vertrauen, welches auch die Kunden während des Verfahrens dem Unternehmen ausgesprochen haben, zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, so Philipp Driescher, Sprecher der Familie Driescher.
Bereits vor Einreichung des Insolvenzplanes bei Gericht hatte der durch das Gericht eingesetzte Gläubigerausschuss dem Insolvenzplan einstimmig zugestimmt.
Mit der umfassenden Zustimmung der Gläubiger zum Insolvenzplan steht das gerichtliche Verfahren kurz vor dem Abschluss.
Es ist zu erwarten, dass das Verfahren Ende April 2023 aufgehoben wird.
Stellungnahme der Geschäftsführung
„Wir freuen uns sehr, gemeinsam eine Lösung gefunden zu haben, die den Erhalt des Unternehmens und des Geschäftsbetriebs nachhaltig gewährleisten kann. Die einvernehmliche Zustimmung zum Insolvenzplan und zur Beendigung des Verfahrens ist für uns der erste wichtige Schritt in eine nachhaltige Sanierung. Es ist schön, dass trotz der schwierigen Bedingungen eine sehr vielversprechende Fortführungslösung für das Unternehmen verabschiedet werden konnte. An dieser Stelle möchte ich auch meinen Dank an all diejenigen aussprechen, die uns in dieser schwierigen Zeit zur Seite standen und uns auch weiterhin ihre volle Unterstützung bieten, insbesondere unseren Mitarbeitern und Kunden“, so der Geschäftsführer abschließend.
Stellungnahme der Sachwaltung
Für den gerichtlich bestellten Sachwalter Dr. Jens Schmidt ist der verabschiedete Insolvenzplan ein sehr gutes Ergebnis für alle Interessengruppen und der erfolgreiche Abschluss einer jederzeit gut und konstruktiv geführten Eigenverwaltungsverfahren.
„Alle Beteiligten, die Geschäftsleitung, Mitarbeiter, Berater, Kunden und Lieferanten haben von Anfang an an einem Strang gezogen. Das war einer der wesentlichen Erfolgsfaktoren für das Verfahren. Ich freue mich für alle Beteiligten und insbesondere für die Formzeug und ihre Mitarbeiter, dass die Zeit der Unsicherheit bald vorbei ist und der Neustart bald und erfolgsversprechend beginnen kann“, so Dr. Jens Schmidt.
Über Formzeug
Die Formzeug wurde im Jahr 1965 gegründet. Formzeug produzierte in den ersten Jahren die notwendigen Präzisionsformen aus Stahl, Messing und Aluminium zur Herstellung von duroplastischen Formteilen. Diese kamen in weltweit vertriebenen Hochspannungsgeräten und -anlagen zum Einsatz. Engagement und Begeisterung der zuverlässigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führten zu einer rasanten Geschäftsentwicklung. Seit nunmehr 56 Jahren ist die Firma Formzeug auf die Herstellung hochwertiger Kunststoffartikel und Spritzgussformen spezialisiert. Mit ca. 150 Mitarbeiter ist Formzeug an zwei Standorten in Wegberg tätig. Das Leistungsspektrum umfasst Spritzguss, Werkzeugbau, Montage und Weiterverarbeitung sowie Bauteilveredelung. In der Kunststoffartikelproduktion kommen modernste Spritzgussmaschinen zum Einsatz.
Bereits im Jahre 2017 erweiterte Formzeug daher die Fertigungshalle nochmals, um noch effektiver und flexibler auf die Kundenbedürfnisse eingehen zu können. Seither produziert das Unternehmen an beiden Standorten.
Die Kunden von Formzeug kommen insbesondere ausfolgenden Branchen:
- Automobilindustrie
- Medizin und Chemie
- Gerätebau
- Maschinenbau
- Elektrotechnik
- Anlagenbau
Über die Eigenverwaltung
Die Eigenverwaltung ermöglicht es einem insolventen Unternehmen, eine Sanierung innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens in Eigenregie zu gestalten. Bei der Eigenverwaltung wird auf die Einsetzung eines Insolvenzverwalters verzichtet. Durch das ESUG im Jahr 2012 sollte die Eigenverwaltung gestärkt werden. Dadurch sollte ein höherer Anreiz für frühzeitige Insolvenzanträge geschaffen werden. Neu geschaffen wurde die Möglichkeit der vorläufigen Eigenverwaltung. Um missbräuchlichem Verhalten vorzubeugen, hat der Gesetzgeber seit dem 1.1.2021 die Eintrittsvoraussetzungen in die (vorläufige) Eigenverwaltung erhöht. Damit soll der Missbrauch der Eigenverwaltung verhindert werden. Wird von Seiten des Gerichts die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet ist dies die Bestätigung durch das Gericht, dass dieses das Eigenverwaltungsverfahrens für die Gläubiger als vorteilhaft einschätzt.
Durch die Bestellung eines (vorläufigen) Sachwalters und auch durch die Bestellung des (vorläufigen) Gläubigerausschusses ist sichergestellt, dass die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen kontrolliert wird und auch die Gläubiger frühzeitig in Entscheidungsprozesse mit eingebunden sind. Damit soll nicht nur der bestmögliche Weg zum Erhalt des Unternehmens bzw. des Geschäftsbetriebes verfolgt werden, sondern die Gläubiger auch eine möglichst hohe Befriedigung durch die Insolvenzquote erreichen