Tübinger Stahlfeinguss Franz Stadtler GmbH & Co. KG

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09.02.2023

Insolvenzplan eingereicht – Verfahrensende in Sicht

Alles läuft nach Plan. Die Tübinger Stahlfeinguss Franz Stadtler GmbH & Co. KG hat das Schutzschirmverfahren erfolgreich durchlaufen und fristgerecht den Insolvenzplan zur Sanierung des Unternehmens eingereicht. Zuvor hatte der Sachwalter Dr. Pehl und sämtliche Mitglieder des Gläubigerausschusses den Regelungen des Insolvenzplan einstimmig zugestimmt. Antragsgemäß hat das Amtsgericht Tübingen das Verfahren zum 01.02.23 in Eigenverwaltung eröffnet. Dies ist Voraussetzung, um den Insolvenzplan juristisch zu verabschieden. Damit läuft das Verfahren nach Plan und das Verfahrensende ist in Sicht.

Inhalt des Insolvenzplanes

Nach 3 Monaten Verfahrensdauer hat die die Eigenverwaltung einen Insolvenzplan zur wirtschaftlichen Sanierung des Unternehmens vorgelegt. Sowohl die Sachwaltung als auch der vorläufige Gläubigerausschuss haben den Regelungen des Insolvenzplanes vollumfänglich zugestimmt.

Die einfachen Insolvenzgläubiger erhalten eine Insolvenzquote von 10 %. Die Insolvenzquote wird als Einmalbetrag 4 Wochen nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplanes ausbezahlt. Die Quote wird über einen Beitrag der Gesellschafter sichergestellt. Insbesondere durch die Übernahme eines wesentlichen Teils der Pensionsverpflichtungen durch den Pensionssicherungsverein wird eine deutliche Reduzierung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten erreicht. Durch diese Maßnahme des Insolvenzplanes wird die Tübinger Stahlfeinguss Franz Stadtler GmbH & Co. KG wieder ein positives Eigenkapital ausweisen.

Zeitplan zur Umsetzung

Das Amtsgericht Tübingen hat den Termin zur Gläubigerversammlung auf den 18.04.23 terminiert. Aus gerichtsinternenen organisatorischen Gründen war eine frühere Terminierung nicht möglich. Über den Insolvenzplan wird dann in einem gesonderten Erörterungs- und Abstimmungstermin abgestimmt. Der Termin wurde durch das Amtsgericht Tübingen noch nicht angesetzt, findet aber voraussichtlich noch Ende April statt. Mit einer Auszahlung der Quote und der Verfahrensaufhebung ist dann Ende Mai ’23 zu rechnen.

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