Im geschützten Bereich erhalten Sie bei Berechtigung weitere Informationen.
Bei berechtigtem Interesse können Sie sich an unsere Sanierungsabteilung unter sanierung@schrittmacher.de wenden.
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08.04.2026
Pressemitteilung
Autohaus Christmann GmbH
Die Autohaus Christmann GmbH hat beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein ein gerichtliches Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Amtsgericht hat den Antrag mit Beschluss vom 02.04.2026 bewilligt und ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren angeordnet. Der Geschäftsbetrieb läuft aktuell in vollem Umfang weiter.
Ziel des Verfahrens ist die Restrukturierung und Sanierung der Autohaus Christmann GmbH und deren zukunftsfähige Ausrichtung unter Einbeziehung der wichtigsten Geschäftspartner.
Weitere Informationen zum Verfahren und zu unseren Beratungsleistungen in der Krise
Ablauf eines Schutzschirmverfahrens
Verfahrensablauf einer Eigenverwaltung
Ablauf eines Insolvenzverfahrens
Ablauf eines Sanierungsprozesses
Unsere Beratungsleistungen im Bereich Krise
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