Begleitung außerge­richtliche Sanie­rungen und StaRUG-Verfahren

Während der Erstellung der Fortbestehensprognose, des Restrukturierungskonzepts oder Sanierungskonzepts müssen die anstehenden Maßnahmen geprüft und juristisch abgesichert werden. Die einzelnen Maßnahmen sind mit den (Finanzierungs-) Partnern zu besprechen und zu verhandeln. Wir begleiten Sie auf diesem Weg.

Auswahl der Sanierungsoptionen

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des optimalen Sanierungsweges. Ausgangspunkt für die Bestimmung des optimalen Sanierungsweges ist die Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um –ausgehend vom aktuellen Stand- den angestrebten Sollzustand zu erreichen. Die Bestimmung der Maßnahmen hat maßgeblichen Einfluss auf die Wahl des Sanierungsweges. Der Gesetzgeber hat den Unternehmen einen Werkzeugkasten mit unterschiedlichen Werkzeugen zur Verfügung gestellt. Die Kunst ist es, das richtige Werkzeug auszuwählen und dann auch fachgerecht einzusetzen. Wir helfen Ihnen dabei.

Begleitung bei außergerichtlichen Sanierungsprozess

Die außergerichtliche Sanierung ist grundsätzlich dann möglich, wenn die für die Umsetzung des Sanierungsprozesses erforderlichen Maßnahmen einvernehmlich mit den jeweiligen Vertragspartnern umgesetzt werden können. Wir verhandeln für Sie mit Ihren Vertragspartnern.

Umsetzung über den präventiven Restrukturierungsrahmen

Wenn nicht alle Parteien zustimmen, hilft das StaRUG – Verfahren (präventiver Restrukturierungsrahmen). Der präventive Restrukturierungsrahmen soll es Unternehmen ermöglichen, eine Sanierung zu erlangen, ohne aber ein formelles Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen. Der präventive Restrukturierungsrahmen versucht die Vorteile beider Verfahrenswege, der außergerichtlichen und der gerichtlichen Sanierung, zu verbinden. Zum einen soll das Verfahren dem Grunde nach nicht öffentlich sein. Auf der anderen Seite soll auch die Möglichkeit bestehen, einzelne Vertragspartner auch gegen deren Willen zur Zustimmung zu zwingen, um damit den Weg für die Sanierung freizumachen.

Begleitung außergerichtliche Sanierungen und StaRUG-Verfahren

Sie profitieren von unserer guten Reputation

Wir sind von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfer und Banken anerkannte Experten. Hierdurch bekommen wir einen schnellen Zugang auf Augenhöhe. Das schafft Akzeptanz und erleichtert den Prozess. Konflikte können so vermieden oder frühzeitig entschärft werden. Wir behalten den Fokus auf die Frage der Fortführungsfähigkeit bzw. Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens. Damit können auch Sie sich auf die Kernpunkte konzentrieren und verlieren nicht unnötig Energie.

Vermeidung der Haftung

Die Krise ist auch mit Haftungsgefahren für den Geschäftsführer und Vorstand verbunden. Unsere Tätigkeit schützt Sie vor strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftungsgefahren. Dies ist neben der Existenzsicherung des Unternehmens wichtig für Sie als verantwortliche Person. Die Krise des Unternehmens darf nicht zum Vermögensverlust auf persönlicher Ebene führen. Unsere Tätigkeit sichert Sie ab. Wir sind Karabiner und Sicherungsseil (vgl auch Link zu Beratung Geschäftsführer in der Krise, Prüfung Insolvenzgründe).

Dokumentation für mögliche Haftungsprozesse

Unsere Beratung ist auf die Vermeidung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Haftungsgefahren gerichtet. Für den Fall der Fälle schaffen wir für Sie eine gerichtsfeste Dokumentation. Damit können Sie sich in einem möglichen Haftungsprozess verteidigen.

Kostentransparenz

Diese Leistung erhalten Sie wenn möglich zum Festpreis. Wenn der Umfang der Tätigkeit noch nicht eingrenzbar ist, erhalten Sie von uns eine Kostenschätzung auf Stundensatzbasis. Nach Durchsicht der Verfügung stehenden Unterlagen erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot, nachdem wir uns in einem persönlichen Gespräch oder Online-Meeting in einem unverbindlichen Rahmen kennengelernt haben.

Mit diesen Verfahren unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg.

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