Wenn nicht alle Parteien zustimmen, hilft das StaRUG – Verfahren (präventiver Restrukturierungsrahmen). Der präventive Restrukturierungsrahmen soll es Unternehmen ermöglichen, eine Sanierung zu erlangen, ohne aber ein formelles Insolvenzverfahren durchlaufen zu müssen. Der präventive Restrukturierungsrahmen versucht die Vorteile beider Verfahrenswege, der außergerichtlichen und der gerichtlichen Sanierung, zu verbinden. Zum einen soll das Verfahren dem Grunde nach nicht öffentlich sein. Auf der anderen Seite soll auch die Möglichkeit bestehen, einzelne Vertragspartner auch gegen deren Willen zur Zustimmung zu zwingen, um damit den Weg für die Sanierung freizumachen.