Unterstützung für Berater

Wir unterstützen Berater.

DIE SCHRITTMACHER haben mit der Beratung für Berater ein kleines, aber feines und hochwertiges Spezialgebiet entwickelt. Aufgrund unserer interdisziplinären Ausrichtung und der hohen Spezialisierung unterstützen wir Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater in Spezialfragen. Selbstverständlich gewähren wir Ihnen Mandatsschutz.

Haftungsrisiken vermeiden

Die Beratung für Berater umfasst auch die Beratung von Beratern in eigenen Haftungsangelegenheiten. Insbesondere bei der Betreuung von Unternehmen in der Krise bestehen für den Berater selbst zahlreiche Haftungsgefahren. Wir beraten Sie, diese Haftungsrisiken bereits im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden. Oder anders ausgedrückt: Wir sind Teil des „ausgelagerten Risikomanagements“ für Berater.

Ebenso vertreten wir Ihre Rechte in Haftungsprozessen.

Unsere Leistung: Beratung für Berater

Wir unterstützen Berater.

Neues aus dem SCHRITTMACHER-Blog

Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Gründe für die Erstellung eines Testaments

In unserer langjährigen Praxis als Rechtsanwälte und Steuerberater haben wir immer wieder festgestellt, wie essenziell die Erstellung eines Testaments für unsere Mandanten ist.
Lisa Huber – Accountingbetriebswirtin (IWW), Steuerfachangestellte mit Zusatzqualifikation Finanzassistentin

Betriebsveranstaltung mit ausgewähltem Kreis von Mitarbeiter

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Entscheidung vom 27. März 2024 klargestellt, dass der Begriff der Betriebsveranstaltung nicht erfordert..
Lisa Huber – Accountingbetriebswirtin (IWW), Steuerfachangestellte mit Zusatzqualifikation Finanzassistentin

Gesonderte Aufzeichnung von Bewirtungsaufwendungen

Gemäß § 4 Abs. 7 EStG müssen Bewirtungsaufwendungen, die geschäftlich veranlasst sind, einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.
Sebastian Broß - Inhaber und Kanzleileitung

Corona-Wirtschaftshilfen – Letztmalige Fristverlängerung bis zum 30. September 2024

Die Bundesregierung hat die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen letztmalig bis zum 30. September 2024 zu verlängern.