Unterstützung für Berater

Wir unterstützen Berater.

DIE SCHRITTMACHER haben mit der Beratung für Berater ein kleines, aber feines und hochwertiges Spezialgebiet entwickelt. Aufgrund unserer interdisziplinären Ausrichtung und der hohen Spezialisierung unterstützen wir Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater in Spezialfragen. Selbstverständlich gewähren wir Ihnen Mandatsschutz.

Haftungsrisiken vermeiden

Die Beratung für Berater umfasst auch die Beratung von Beratern in eigenen Haftungsangelegenheiten. Insbesondere bei der Betreuung von Unternehmen in der Krise bestehen für den Berater selbst zahlreiche Haftungsgefahren. Wir beraten Sie, diese Haftungsrisiken bereits im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden. Oder anders ausgedrückt: Wir sind Teil des „ausgelagerten Risikomanagements“ für Berater.

Ebenso vertreten wir Ihre Rechte in Haftungsprozessen.

Unsere Leistung: Beratung für Berater

Wir unterstützen Berater.

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Katja Huber – Rechtsanwältin, Zertifizierte Datenschutzbeauftragte in der Kanzlei (TÜV)

Arbeitszeiterfassung

Die Pflicht für Arbeitgeber, die täglichen Arbeitszeiten der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu erfassen, steht spätestens seit dem Beschluss ...
Die Inhaber der Kanzlei DIE SCHRITTMACHER von links nach rechts: Frank Lienhard, Sebastian Broß und Matthias Kühne

Testamentsvollstreckung

Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann der Erblasser noch über seinen Tod hinaus Einfluss auf den Nachlass nehmen, was im Einzelfall für den bzw. die Erben Fluch oder Segen sein kann.
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Gründe für die Erstellung eines Testaments

In unserer langjährigen Praxis als Rechtsanwälte und Steuerberater haben wir immer wieder festgestellt, wie essenziell die Erstellung eines Testaments für unsere Mandanten ist.