SCHRITTMACHER-Blog

Die Inhaber der Kanzlei DIE SCHRITTMACHER von links nach rechts: Frank Lienhard, Sebastian Broß und Matthias Kühne

Das Berliner Testament: Chancen und Herausforderungen in verschiedenen Lebenssituationen

Das Berliner Testament ist eine weitverbreitete Form des Ehegattentestaments, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben...
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Die Vorsorge ist für Unternehmer und Gesellschafter unverzichtbar

Im privaten Bereich ist das Thema Vorsorgevollmacht bereits gut bekannt: Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer in Ihrem Namen handeln darf, falls Sie ...
Katja Huber – Rechtsanwältin, Zertifizierte Datenschutzbeauftragte in der Kanzlei (TÜV)

Arbeitszeiterfassung

Die Pflicht für Arbeitgeber, die täglichen Arbeitszeiten der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu erfassen, steht spätestens seit dem Beschluss ...
Die Inhaber der Kanzlei DIE SCHRITTMACHER von links nach rechts: Frank Lienhard, Sebastian Broß und Matthias Kühne

Testamentsvollstreckung

Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann der Erblasser noch über seinen Tod hinaus Einfluss auf den Nachlass nehmen, was im Einzelfall für den bzw. die Erben Fluch oder Segen sein kann.
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Gründe für die Erstellung eines Testaments

In unserer langjährigen Praxis als Rechtsanwälte und Steuerberater haben wir immer wieder festgestellt, wie essenziell die Erstellung eines Testaments für unsere Mandanten ist.
Lisa Huber – Accountingbetriebswirtin (IWW), Steuerfachangestellte mit Zusatzqualifikation Finanzassistentin

Betriebsveranstaltung mit ausgewähltem Kreis von Mitarbeiter

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Entscheidung vom 27. März 2024 klargestellt, dass der Begriff der Betriebsveranstaltung nicht erfordert..