Eigenverwaltung- und Schutzschirmverfahren

Insolvenz bedeutet das Aus?! Ein Irrglaube der vielfach leider immer noch vorherrscht. Ein Eigenverwaltungsverfahren oder Schutzschirmverfahren ist vielfach der beste Weg, ein Unternehmen operativ zu restrukturieren und finanziell zu sanieren. Wichtig ist, dass die Rahmenbedingungen stimmen und dass das Verfahren gut vorbereitet ist. Dann stehen die Chancen gut, das Unternehmen – auch für die bisherigen Gesellschafter zu erhalten und neu aufzustellen. Und das alles mit viel geringeren Haftungsgefahren als in einem außergerichtlichen Sanierungsprozess.

Ihr Vorteil von Eigenverwaltungsverfahren und Schutzschirmverfahren

Das Eigenverwaltungsverfahren und auch das Schutzschirmverfahren eröffnen die Vorteile eines Insolvenzverfahrens. Trotzdem verlieren die Unternehmer nicht die Kontrolle über den Sanierungsprozess. Trotz Einleitung eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens gibt es keinen Insolvenzverwalter. Der Unternehmer selbst übernimmt diese Funktion. Die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorschriften wird durch einen Sachwalter überwacht. In diesem Verfahren kann ein Schuldenschnitt erreicht werden, ohne dass alle Gläubiger zustimmen müssen. Darüber hinaus können unliebsame Verträge auch gegen den Willen der Vertragspartner beendet werden.

Wann ein Verfahren sinnvoll ist

Ein Eigenverwaltungsverfahren oder Schutzschirmverfahren ist dann sinnvoll, wenn es eine Sanierungsaussicht für das Unternehmen gibt, die Umsetzung aber ohne Insolvenz nicht mehr erreicht werden kann. Das kann zum einen daran liegen, dass die für die Sanierung notwenigen Maßnahmen mangels Zustimmung der Vertragspartner nicht umgesetzt werden können. Oder aber auch, wenn die Liquidität für die Durchfinanzierung des Sanierungsprozesses fehlt oder schon eine Insolvenzreife bzw. eine Insolvenzantragspflicht besteht.

Ablauf eines Verfahrens

Den Ablauf des Verfahrens haben wir Ihnen ausführlich zusammengefasst (hier Link zu den Abläufen). Der Prozess dauert insgesamt ca. 6-8 Monate. Nach dem Insolvenzgeldzeitraum von 3 Monaten, in welchem die Agentur für Arbeit alle Lohn- und Gehaltszahlungen übernimmt, wird das Verfahren in Eigenverwaltung eröffnet. Das Verfahren kann nunmehr über einen Investorenprozess oder über eine Eigenlösung der bisherigen Gesellschafter über eine Insolvenzplan abgeschlossen werden.

Wir unterstützen Sie in Eigenverwaltung- und Schutzschirmverfahren

So unterstützen wir Sie

Wir kümmern uns für Sie um alle insolvenzspezifischen Themen. So übernehmen wir die Kommunikation zum Gericht, zum Sachwalter, dem Gläubigerausschuss und allen sonstigen Partnern. Insbesondere treffen wir auch alle notwendigen Regelungen mit Kunden und Lieferanten. Ebenso halten wir Ihre Mitarbeiter über eine strukturierte Kommunikation auf dem Laufenden. So reduzieren wir Unsicherheiten und Stärken das Vertrauen in den Prozess.

Die richtigen Akzente aufgrund unserer großen Erfahrung

Aufgrund unserer vielzähligen Eigenverwaltungsverfahren und Schutzschirmverfahren, insbesondere in den Branchen Industrie, Automotive, Handelsunternehmen und größerer Handwerksbetriebe kennen wir die Faktoren für einen erfolgreichen Abschluss. Bislang haben wir eine Erfolgsquote von nahezu 100%.

Sie profitieren von unserer guten Reputation

Wir sind bei Gerichten, Banken, und den wichtigsten Gläubigervertretern anerkannte Experten. Hierdurch bekommen wir einen schnellen Zugang auf Augenhöhe. Das schafft Akzeptanz und erleichtert den Prozess. Konflikte können so vermieden oder frühzeitig entschärft werden. Wir behalten den Fokus auf die Durchführung des Verfahrens und einem erfolgreichen Abschluss. Damit soll auch die Grundlage für eine langfristige Fortführungsfähigkeit bzw. Sanierungsfähigkeit Ihres Unternehmens gelegt werden. Damit können auch Sie sich auf die Kernpunkte konzentrieren und verlieren nicht unnötig Energie.

Kostentransparenz durch Festpreis

Diese Leistung erhalten Sie zum Festpreis. Nach Durchsicht der zur Verfügung stehenden Unterlagen erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot, nachdem wir uns in einem persönlichen Gespräch oder Online-Meeting in einem unverbindlichen Rahmen kennengelernt haben.

Mit diesen Verfahren unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg.

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