Prüfung Insolvenzreife

Geschäftsführer und Vorstände sind verpflichtet, mögliche Fehlentwicklungen
des Unternehmens rechtzeitig zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen. Gerät das Unternehmen dennoch in eine Krise müssen die verantwortlichen Organe schnell handeln. Zum einen, um das Unternehmen zu retten. Zum anderen aber auch um persönliche Haftungstatbestände zu vermeiden. Bei der Prüfung einer möglichen Insolvenzreife müssen sich Geschäftsführer und Vorstände nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von einer in diesen Angelegenheiten erfahrenen Person beraten lassen.

Prüfung der Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung)

Wir prüfen für Sie verlässlich, rechtssicher und schnell das Bestehen einer möglichen Insolvenzreife und damit auch eine mögliche Insolvenzantragspflicht. Damit erlangen Sie auch in schwierigen Situationen schnell wieder Ihre Trittsicherheit. Bei Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit ist unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Wochen, bei Bestehen einer Überschuldung unverzüglich, spätestens nach 6 Wochen Insolvenzantrag zu stellen, wenn der Insolvenzgrund bis dahin nicht beseitigt werden kann.

Vermeidung der Haftung

Sie erfüllen als Geschäftsführer oder Vorstand die Anforderungen der Rechtsprechung zur Vermeidung der eigenen strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Haftung. Bei Anzeichen einer Krise sind die Leitungsorgane verpflichtet, von einem externen, in diesen Angelegenheiten erfahrenen Fachmann die Frage einer Insolvenzantragspflicht verbindlich prüfen zu lassen. Nur so kann die Haftung vermieden werden.

Wir prüfen für Sie verlässlich, rechtssicher und schnell das Bestehen einer möglichen Insolvenzreife.

Orientierung an den berufsüblichen Standards

Bei der Prüfung der Insolvenzgründe richten wir uns nach den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung und nach den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer, insbesondere nach dem IDW S11. Wir gehen kein Risiko ein, sondern liefern Qualität und verlässliche Ergebnisse. Zu Ihrer Sicherheit.

Gerichtsfeste Dokumentation

Sie erhalten von uns ein umfangreiches Gutachten. Damit können Sie sich im Fall der Fälle enthaften. Nach der Rechtsprechung muss der Geschäftsführer oder Vorstand die Rechtmäßigkeit seines Handels darlegen und beweisen. Unsere gutachterliche Stellungnahme ist für Sie ein umfassendes Beweismittel in einem Haftungsprozess und somit Ihr Karabiner und Sicherungsseil.

Die persönliche Absicherung für den Geschäftsführer und Vorstand

Unser Arbeitsergebnis ist Ihre persönliche Absicherung. Gerade die zivilrechtliche Haftung kann sehr empfindlich sein. Der Geschäftsführer bzw. Vorstand haftet potentiell/im Grundsatz/bis auf Ausnahmefälle für alle Auszahlungen, die zwischen dem objektiven Eintritt der Insolvenzreife und dem verspäteten Insolvenzantrag geleistet wurden. Hier können schnell sechs- oder siebenstellige Beträge zusammenkommen. Dies kann auch schnell das Volumen von möglichen D&O-Versicherungen übersteigen.

Kostentransparenz durch Festpreis

Diese Leistung erhalten Sie zum Festpreis. Nach Durchsicht der zur Verfügung stehenden Unterlagen erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot, nachdem wir uns in einem persönlichen Gespräch oder Online-Meeting in einem unverbindlichen Rahmen kennengelernt haben.

Mit diesen Verfahren unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg.

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