Sanierungsverfahren

Als Generalbevollmächtigte begleiten wir Unternehmen durch die gerichtlichen Sanierungsverfahren, insbesondere in Form der Eigenverwaltung oder eines Schutzschirmverfahren. Das Unternehmen selbst gestaltet hier den Sanierungsprozess im wesentlichen selbst. Wir begleiten den Prozess als Projektverantwortliche und unterstützen in allen insolvenzrechtlichen, aber auch betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen. Unser Mandanten schätzen unsere kompetente, ziel- und teamorientierte Vorgehensweise, vor allen Dingen aber auch unser sehr praxisorientiertes Handeln mit der Erfahrung aus zahlreichen erfolgreich geführten Projekten.

Gemeinsam weiter. Schritt für Schritt.

Laufende Sanierungsverfahren

Wir geben Ihnen Halt und Richtung.

Das Wichtigste in der Krise ist rechtzeitiges Handeln und eine saubere Analyse der Situation. Wir prüfen, ob Sie einen Insolvenzantrag stellen müssen. Ebenso zeigen wir Ihnen den Weg zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens und zur Vermeidung Ihrer persönlichen Haftung.
Wir sind absolute Experten und verfügen über reichlich Erfahrung aus vielen erfolgreichen Projekten. Unser Ziel ist nicht die Abwicklung von Unternehmen, sondern die Stabilisierung von Unternehmen in schwierigen Zeiten und die gemeinsame Entwicklung eines positiven Zukunftswegs für die Zeit nach dem Sanierungsverfahren.

Neues aus dem SCHRITTMACHER-Blog

Katharina Zapf – Steuerberaterin, Fachberaterin für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.), Dipl.-Betriebswirtin (BA)

Gefahr Betriebsaufspaltung / Änderung ab 1.1.2024

Kurzfristige Überprüfung von gewissen Vermietungskonstellationen im unternehmerischen Bereich bis zum Jahresende notwendig.
Sebastian Broß - Inhaber und Kanzleileitung

Freibetrag beim Unternehmensverkauf / Ermäßigter Steuersatz

Der Unternehmensverkauf: Die Gewinne aus der Veräußerung eines ganzen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils unterliegen der Einkommensteuer.
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Ab 2025: Die E-Rechnung wird Pflicht (B2B)

Die obligatorische Verwendung der eRechnung ab 2025 soll Voraussetzung für die zu einem späteren Zeitpunkt...
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Die Liquidation einer GmbH

Ähnlich wie die Gründung einer GmbH nicht in einem einzigen Schritt erfolgt, erstreckt sich auch ihr Ende über mehrere Phasen.