Sanierungsverfahren

Als Generalbevollmächtigte begleiten wir Unternehmen durch die gerichtlichen Sanierungsverfahren, insbesondere in Form der Eigenverwaltung oder eines Schutzschirmverfahren. Das Unternehmen selbst gestaltet hier den Sanierungsprozess im wesentlichen selbst. Wir begleiten den Prozess als Projektverantwortliche und unterstützen in allen insolvenzrechtlichen, aber auch betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen. Unser Mandanten schätzen unsere kompetente, ziel- und teamorientierte Vorgehensweise, vor allen Dingen aber auch unser sehr praxisorientiertes Handeln mit der Erfahrung aus zahlreichen erfolgreich geführten Projekten.

Gemeinsam weiter. Schritt für Schritt.

Laufende Sanierungsverfahren

Wir geben Ihnen Halt und Richtung.

Das Wichtigste in der Krise ist rechtzeitiges Handeln und eine saubere Analyse der Situation. Wir prüfen, ob Sie einen Insolvenzantrag stellen müssen. Ebenso zeigen wir Ihnen den Weg zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens und zur Vermeidung Ihrer persönlichen Haftung.
Wir sind absolute Experten und verfügen über reichlich Erfahrung aus vielen erfolgreichen Projekten. Unser Ziel ist nicht die Abwicklung von Unternehmen, sondern die Stabilisierung von Unternehmen in schwierigen Zeiten und die gemeinsame Entwicklung eines positiven Zukunftswegs für die Zeit nach dem Sanierungsverfahren.

Neues aus dem SCHRITTMACHER-Blog

Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Gründe für die Erstellung eines Testaments

In unserer langjährigen Praxis als Rechtsanwälte und Steuerberater haben wir immer wieder festgestellt, wie essenziell die Erstellung eines Testaments für unsere Mandanten ist.
Lisa Huber – Accountingbetriebswirtin (IWW), Steuerfachangestellte mit Zusatzqualifikation Finanzassistentin

Betriebsveranstaltung mit ausgewähltem Kreis von Mitarbeiter

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Entscheidung vom 27. März 2024 klargestellt, dass der Begriff der Betriebsveranstaltung nicht erfordert..
Lisa Huber – Accountingbetriebswirtin (IWW), Steuerfachangestellte mit Zusatzqualifikation Finanzassistentin

Gesonderte Aufzeichnung von Bewirtungsaufwendungen

Gemäß § 4 Abs. 7 EStG müssen Bewirtungsaufwendungen, die geschäftlich veranlasst sind, einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden.
Sebastian Broß - Inhaber und Kanzleileitung

Corona-Wirtschaftshilfen – Letztmalige Fristverlängerung bis zum 30. September 2024

Die Bundesregierung hat die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen letztmalig bis zum 30. September 2024 zu verlängern.