Sanierungsverfahren

Als Generalbevollmächtigte begleiten wir Unternehmen durch die gerichtlichen Sanierungsverfahren, insbesondere in Form der Eigenverwaltung oder eines Schutzschirmverfahren. Das Unternehmen selbst gestaltet hier den Sanierungsprozess im wesentlichen selbst. Wir begleiten den Prozess als Projektverantwortliche und unterstützen in allen insolvenzrechtlichen, aber auch betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragen. Unser Mandanten schätzen unsere kompetente, ziel- und teamorientierte Vorgehensweise, vor allen Dingen aber auch unser sehr praxisorientiertes Handeln mit der Erfahrung aus zahlreichen erfolgreich geführten Projekten.

Gemeinsam weiter. Schritt für Schritt.

Laufende Sanierungsverfahren

Wir geben Ihnen Halt und Richtung.

Das Wichtigste in der Krise ist rechtzeitiges Handeln und eine saubere Analyse der Situation. Wir prüfen, ob Sie einen Insolvenzantrag stellen müssen. Ebenso zeigen wir Ihnen den Weg zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens und zur Vermeidung Ihrer persönlichen Haftung.
Wir sind absolute Experten und verfügen über reichlich Erfahrung aus vielen erfolgreichen Projekten. Unser Ziel ist nicht die Abwicklung von Unternehmen, sondern die Stabilisierung von Unternehmen in schwierigen Zeiten und die gemeinsame Entwicklung eines positiven Zukunftswegs für die Zeit nach dem Sanierungsverfahren.

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Das Berliner Testament: Chancen und Herausforderungen in verschiedenen Lebenssituationen

Das Berliner Testament ist eine weitverbreitete Form des Ehegattentestaments, bei dem sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben...
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Die Vorsorge ist für Unternehmer und Gesellschafter unverzichtbar

Im privaten Bereich ist das Thema Vorsorgevollmacht bereits gut bekannt: Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer in Ihrem Namen handeln darf, falls Sie ...
Katja Huber – Rechtsanwältin, Zertifizierte Datenschutzbeauftragte in der Kanzlei (TÜV)

Arbeitszeiterfassung

Die Pflicht für Arbeitgeber, die täglichen Arbeitszeiten der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer zu erfassen, steht spätestens seit dem Beschluss ...
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Testamentsvollstreckung

Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann der Erblasser noch über seinen Tod hinaus Einfluss auf den Nachlass nehmen, was im Einzelfall für den bzw. die Erben Fluch oder Segen sein kann.