Wir lassen Sie nicht alleine
Hauptpflicht des Geschäftsführers in der Krise ist die Prüfung der Insolvenzreife (Link auf Dienstleistung Prüfung Insolvenzreife), also ob eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht. Damit ist es aber nicht getan. Unsicherheit besteht darüber hinaus dahingehend, wann ein Insolvenzantrag gestellt werden muss, welche Zahlungen und Bestellungen noch zulässig und welche Personen zu welchem Zeitpunkt zu informieren sind. Bei der Beantwortung dieser Fragen stehen wir Ihnen mit unserer rechtlichen Expertise, vor allen Dingen aber mit unserer praktischen Erfahren aus einer Vielzahl von Sanierungsfällen zur Verfügung.