KWG
Kreditwesengesetz (KWG). Hauptzweck des Kreditwesengesetzes ist die Sicherung und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft. Zudem sollen die Gläubiger vor dem Verlust ihrer Einlagen bei einem Kreditinstitut geschützt werden.
Kreditwesengesetz (KWG). Hauptzweck des Kreditwesengesetzes ist die Sicherung und die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft. Zudem sollen die Gläubiger vor dem Verlust ihrer Einlagen bei einem Kreditinstitut geschützt werden.