Autor
Frank Lienhard
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Certified Valuation Analyst (EACVA)
Frank Lienhard, 17.11.2023
Ab 2025: Die E-Rechnung wird Pflicht (B2B)
Die obligatorische Verwendung der eRechnung ab 2025 soll Voraussetzung für die zu einem späteren Zeitpunkt einzuführende Verpflichtung zur transaktionsbezogenen Meldung von Umsätzen im B2B-Bereich durch Unternehmer an ein bundeseinheitliches elektronisches System der Verwaltung (Meldesystem) sein.
Ressourcen für den Umstellungsprozess schaffen
Bitte schenken Sie der Verpflichtung „Einführung eRechnungen“ erhöhte Aufmerksamkeit und berücksichtigten hierfür für das Jahr 2024 innerhalb Ihres Unternehmen gedanklich bereits jetzt zeitliche Ressourcen. Es handelt sich nicht um die einfache Umwandlung einer Rechnung in eine PDF. Dies erfüllt nicht die Anforderungen. Es handelt sich um digitale Daten, die bei der Rechnungsversendung integriert sein müssen.
Datensatz mit rechnungsbegleitende Unterlagen
Im Sinne der EU-Richtlinie geht es bei der eRechnung um einen strukturierten Datensatz, in welchen rechnungsbegleitende Unterlagen eingebunden werden können.
Aufbewahrungsregeln gelten auch für eRechnung
Die eRechnung wird somit weiter an Bedeutung gewinnen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen müssen diesem Thema Beachtung schenken und dürfen das Thema in Bezug auf die Umsetzung nicht unterschätzen. Auch bei den elektronischen Rechnungen müssen die steuerlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen im Kontext der Aufbewahrungsregeln.