Abwicklungsphase

Während der Abwicklungsphase setzt der Insolvenzverwalter die Beschlüsse der Gläubigerversammlung um, verwertet das vorhandene Vermögen und bereinigt die Insolvenztabelle. Je nach Verfahrensgröße und den konkreten Umständen kann diese Phase einen Zeitraum von einem halben Jahr bis hin zu mehreren Jahren in Anspruch nehmen. Die Verfahrensdauer hängt insbesondere davon ab, ob

  • Immobilienvermögen vorhanden ist,
  • Debitorenforderungen streitig eingezogen werden müssen,
  • Sonderaktiva und Insolvenzanfechtungen auf gerichtlichem Wege verfolgt werden müssen,
  • Mehrere Jahre steuerlich aufgearbeitet werden müssen oder
  • Gläubiger Feststellungsklage gegen das Bestreiten der angemeldeten Forderung einlegen.

Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, in einem regelmäßigen Turnus von 6 Monaten einen Zwischenbericht über die weiteren Entwicklungen zur Insolvenzakte zu reichen. Als besonderen Service für die Gläubiger, stellen wir diese Berichte im geschützten Bereich zum Download bereit.