Akzessorietät
Im Kreditwesen versteht man unter dem Begriff Akzessorietät die Abhängigkeit einer Sicherheit von der zu sichernden Forderung. Damit erlischt mit der Erledigung der Forderung (Rückführung) auch die verbundene Sicherheit.
Im Kreditwesen versteht man unter dem Begriff Akzessorietät die Abhängigkeit einer Sicherheit von der zu sichernden Forderung. Damit erlischt mit der Erledigung der Forderung (Rückführung) auch die verbundene Sicherheit.