Akzessorietät

Im Kreditwesen versteht man unter dem Begriff Akzessorietät die Abhängigkeit einer Sicherheit von der zu sichernden Forderung. Damit erlischt mit der Erledigung der Forderung (Rückführung) auch die verbundene Sicherheit.

So werden wir gesehen:

google-rating 5 Stars



DIE SCHRITTMACHER

Rechtsanwälte & Steuerberater
Rammersweierstraße 120
77654 Offenburg

Tel.: +49 781 932470
Fax: +49 781 9324739

info at schrittmacher.de


FPSIGN

Kontakt

DIE SCHRITTMACHER
Rechtsanwälte & Steuerberater
Rammersweierstraße 120
77654 Offenburg

Tel.: +49 781 932470
Fax: +49 781 9324739

[/av_section]