Akzessorietät

Im Kreditwesen versteht man unter dem Begriff Akzessorietät die Abhängigkeit einer Sicherheit von der zu sichernden Forderung. Damit erlischt mit der Erledigung der Forderung (Rückführung) auch die verbundene Sicherheit.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert