Außergerichtliche Sanierung

Bei einer außergerichtlichen Sanierung werden die Sanierungsmaßnahmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens durchgeführt. Der Schuldner muss hier auf sein Verhandlungsgeschick setzen und hoffen, dass die Gläubiger den vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen zustimmen. Zudem besteht permanent die Gefahr, dass das Unternehmen doch während des Sanierungsversuchs einen antragspflichtigen Insolvenzgrund erfüllt und sodann Haftungstatbestände durch die Geschäftsführung begründet werden. Vorteile hingegen sind die niedrigeren Kosten und die Möglichkeit, ohne Kenntnis von Außenstehenden Sanierungsmaßnahmen umzusetzen.

 

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