Bankrott

Der Ausdruck Bankrott wird umgangssprachlich immer noch als Synonym für die Begriffe Konkurs oder Insolvenz verwendet. Tatsächlich hat dieser Begriff aber eine andere Bedeutung. Bankrott ist ein Straftatbestand (§ 283 StGB). Strafbar macht sich insbesondere derjenige, der zum Zeitpunkt des Bestehens einer Überschuldung, einer drohenden oder bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit Vermögensbestandteile verheimlicht oder beiseite schaft, oder die handelsrechtlichen Pflichten nicht, oder nicht rechtzeitig erfüllt.

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