Bürgschaft

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Kreditgeber des Schuldners, für die Erfüllung der Ansprüche gegen den Schuldner einzustehen. Die Bürgschaft ist eine akzessorische Sicherheit. D.h. die Bürgschaft ist vom Bestehen und Umfang der Hauptschuld anhängig. Wird die Hauptschuld erfüllt, erlischt die Bürgschaft.

So werden wir gesehen:

google-rating 5 Stars



DIE SCHRITTMACHER

Rechtsanwälte & Steuerberater
Rammersweierstraße 120
77654 Offenburg

Tel.: +49 781 932470
Fax: +49 781 9324739

info at schrittmacher.de


FPSIGN

Kontakt

DIE SCHRITTMACHER
Rechtsanwälte & Steuerberater
Rammersweierstraße 120
77654 Offenburg

Tel.: +49 781 932470
Fax: +49 781 9324739

[/av_section]