Bürgschaft

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Kreditgeber des Schuldners, für die Erfüllung der Ansprüche gegen den Schuldner einzustehen. Die Bürgschaft ist eine akzessorische Sicherheit. D.h. die Bürgschaft ist vom Bestehen und Umfang der Hauptschuld anhängig. Wird die Hauptschuld erfüllt, erlischt die Bürgschaft.