Anlagevermögen
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Das Anlagevermögen (AV) steht dem Unternehmen langfristig zur…
Agio
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Aufgeld: Preisaufschlag auf den Nennwert eines Wertpapiers oder…
ESUG
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Der Bundesrat hat am 25.11.2011 das vom Bundestag am 27.10.2011 verabschiedete Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) angenommen.
Vorläufiger Insolvenzverwalter (stark/schwach)
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Wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zulässig ist, muss das Gericht alle Maßnahmen treffen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag...
Wohlverhaltensperiode
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Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens beginnt für natürliche Personen die Wohlverhaltensperiode für die Dauer der Abtretungserklärung, soweit diese einen Antrag
Schlussverteilung
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Nach dem Schlusstermin bewilligt das Insolvenzgericht die Schlussverteilung nach dem eingereichten Verteilungsverzeichnis, soweit keine Einwendungen hiergegen erhoben werden. Die gesetzlich vorgesehene Verteilungsreihenfolge sieht wie folgt aus:
Prüfungstermin
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Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. Der Termin wird bereits zum Zeitpunkt...
Berichtstermin (Gläubigerversammlung)
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Im Fall der Verfahrenseröffnung ist der Berichtstermin (sog. Gläubigerversammlung) entscheidend für den weiteren Fortgang des Verfahrens. Der Berichtstermin wird bereits zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bestimmt.
Vorläufige (Insolvenz-) Verwaltung
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Das Gericht hat die Möglichkeit, neben einem Gutachtenauftrag auch Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse anzuordnen.
Gutachtenphase
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Nach Eingang des Insolvenzantrags prüft das Insolvenzgericht die Zulaässigkeit des Insolvenzantrags. Sofern die Zulässigkeitsvoraussetzungen gegeben sind, prüft das Gericht die Eröffnungsfähigkeit.

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