Earn-Out-Klausel

Teilweise als Klausel in Unternehmenskaufverträgen enthalten. Hierbei handelt es sich um eine erfolgsabhängige Klausel. Falls der bzw. die neuen Eigentümer mit dem Unternehmen die vereinbarten Größen wie z. B. Ergebnisvereinbarungen, Absatzvolumen, etc. erreicht, erhält der Verkäufer nachträglich eine Kaufpreiszahlung.

Findet die Klausel Anwendung, teilt sich der Kaufpreis in den Basiskaufpreis und den Zusatzkaufpreis auf. Trotz der teilweisen schwierigen Überwachung kann die Vereinbarung Sinn machen – gerade in Fällen, in denen die Erwartungen über die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens zwischen Käufer und Verkäufer stark auseinander gehen oder wenn sich das Unternehmen aktuell noch in einer Krisensituation befindet und die Zukunft mehr als ungewiss ist.