Funktionsverlagerung

Von einer Funktionsverlagerung spricht man, wenn ein Unternehmen auf ein nahestehendes Unternehmen Chancen, Risiken, Wirtschaftsgüter und Vorteile zu unangemessenen Preisen überträgt. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen sind für das deutsche Steuerrecht in der FverlV geregelt.

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