Genussrechte

Hierbei handelt es sich um ein rein schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis. Genussrechte stellen gewinnabhängige Gläubigerrechte dar. Der Inhaber dieser Rechte hat jedoch keine Gesellschafterrechte. Es gibt keine Beschränkungen auf bestimmte Gesellschaftsformen. Da die inhaltliche Ausgestaltung der Genussrechte nicht gesetzlich geregelt ist, kann es daher als eigenkapitalnahes oder fremdkapitalnahes Mezzanine-Instrument ausgestaltet werden.Vertragliche Vereinbarung: Tausch von Forderungen gegenüber einem schwächelnden Schuldner in eine Beteiligung. Aus dem Blickwinkel des Schuldners wird eine Verbindlichkeit in Eigenkapital getauscht. Der unter Druck geratene Schuldner verbessert durch einen Debt-Equity-Swap zum einen sein Bilanzbild, und sorgt zum anderen für eine bessere Liquiditätssituation, da die Belastung für Zins- und Tilgungsleistungen sinken. Die Investoren gehen ein Risiko ein, da sich die Unternehmen oftmals in einer schwierigen Situation befinden und es durchaus zu einem Totalverlust kommen kann. Auf der anderen Seite ergeben sich bei einem erfolgreichen Turn-Around auch große Chancen.