Goldene Bilanzregel

Die goldene Bilanzregel fordert die Einhaltung der Fristenkongruenz, d.h. langfristig gebundenes Vermögen sollte langfristig finanziert sein. Kurzfristiges Vermögen (Umlaufvermögen) kann hingegen auch kurzfristig finanziert sein. Deckt das Eigenkapital zzgl. dem langfristigen Fremdkapital das Anlagevermögen, ist die Fristenkongruenz gegeben. Darüber hinaus ist bei einem Überhang auch ein gewisser Anteil des kurzfristig zur Verfügung stehenden Vermögens langfristig finanziert, was positiv bewertet wird.

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