Grundschuld
Eine Grundschuld sichert die Zahlung eines Geldbetrags durch ein Recht an einem Grundstück ab. Sie ist nicht akzessorisch und daher flexibler als die Hypothek. D.h. das Bestehen der Forderung ist nicht Voraussetzung für die Entstehung oder den Fortbestand der Grundschuld.
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