Kreditnehmereinheit/Risikoeinheit

Eine durch das Kreditwesengesetz (KWG) festgelegte Zusammenfassung von einzelnen Kreditnehmern mit rechtlicher und/oder wirtschaftlicher Beziehung zueinander. Diese Zusammenfassung wird durchgeführt, da dadurch das gesamte kumulierte Kreditrisiko für das Kreditinstitut sichtbar wird.

Demzufolge soll der Gefahr entgegengewirkt werden, dass wenn einer dieser Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten geraten sollte, auch die anderen Kreditnehmer durch die rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Beziehungen in Schwierigkeiten geraten könnten und das Institut dadurch gleich mehreren Kreditrisiken gegenüberstehen würde.