Leasing

Unter Leasing versteht man die mittel- bis langfristige Überlassung von Anlagengegenständen gegen Zahlung eines Nutzungsentgeltes. Der benötigte Anlagengegenstand wird also nicht gekauft, sondern gemietet. Man unterscheidet 2 Leasingarten:

Operate-Leasing: Hierbei handelt es sich um normale Mietverträge, kurzfristig vom Leasingnehmer kündbar. Kündigt der Leasingnehmer bereits nach kurzer Zeit, reichen die bezahlten Leasingraten nicht aus, um die Anschaffungs- und Finanzierungskosten beim Leasinggeber zu decken. In diesem Zusammenhang spricht man von Teilamortisierungsverträgen. Das Investitionsrisiko liegt allein beim Leasinggeber.

Financial-Leasing: Hier gibt es eine feste Grundmietzeit, in der nicht gekündigt werden kann. Die vereinbarten Leasingraten reichen aus, um Anschaffungskosten, Finanzierungskosten und Verwaltungskosten zu decken. In diesem Fall spricht man von Vollamortisierungsverträgen. Das Investitionsrisiko liegt voll beim Leasingnehmer.

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