Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen haben die Besonderheit, dass im Fall einer Insolvenz oder Liquidation die Darlehensgeber hinter die Forderungen sämtlicher Fremdkapitalgeber zurücktreten. Dadurch erfüllt das Nachrangdarlehen eine wirtschaftliche Eigenkapitalfunktion. Die Bonität des Unternehmens kann somit gesteigert werden, was zu Folge hat, dass die Aufnahmemöglichkeit weiterer Kredite erleichtert werden kann.