Katharina Zapf, 25.10.2023

Neue Schwellen für die Ist-Besteuerung (Umsatzsteuer) und Buchführungspflicht

Die Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung (Möglichkeit der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten) nach § 20 Satz 1 Nummer 1 UStG soll ab 01.01.2024 von 600.000 EUR auf 800.000 EUR angehoben werden.

Des Weiteren ist eine Anhebung für die Buchführungspflicht geplant.

Für die Buchführungspflicht sollen zukünftig 800.000 EUR Umsatz anstatt 600.000 EUR entscheidend sein und in Bezug auf den Gewinn 80.000 EUR anstelle 60.000 EUR:
Auch diese Änderungen stehen im Zusammenhang mit dem Wachstumschancengesetz. Die finale Umsetzung des Gesetzes gegen Jahresende 2023 bleibt abzuwarten. In der Entwurfsfassung des Gesetzes sind die genannten Änderungen enthalten.

Dies ist insbesondere für Unternehmen/Unternehmer/Unternehmerinnen interessant, die sich an der bisherigen Schwelle von 600.000 EUR Umsatz oder 60.000 EUR Ergebnis bewegt haben. Eventuell können diese Unternehmen dadurch die bisherige Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) beibehalten und den Wechsel auf die Bilanzierung vermeiden.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Widerspruch Testament Gesellschaftsvertrag | Kanzlei DIE SCHRITTMACHER Offenburg

Die neue Bilanzierungssaison steht vor der Tür und damit die immer gleichen Herausforderungen an Kapazitäten und Geschwindigkeit. Die vermeintliche Lösung...
Matthias Kühne – Inhaber und Kanzleileitung

Bilanzierung zum 31.12.2025: Warum sich Steuerberater schon heute um ihre Krisenmandanten kümmern sollten

Die neue Bilanzierungssaison steht vor der Tür und damit die immer gleichen Herausforderungen an Kapazitäten und Geschwindigkeit. Die vermeintliche Lösung...
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Spekulationsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung einer Immobilie: Was Sie wissen müssen

Die Übertragung einer Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist kann steuerliche Konsequenzen haben – insbesondere auch dann, wenn sie teilentgeltlich erfolgt. In solchen Fällen...
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Haftungsrisiken bei mehreren GmbH-Geschäftsführern: Bedeutung der Geschäftsverteilung

Wenn eine GmbH mehrere Geschäftsführer hat, droht im Haftungsfall jedem einzelnen Geschäftsführer die persönliche Inanspruchnahme auf den vollen Schadensbetrag – unabhängig davon, ob er den Schaden direkt verursacht hat...

So werden wir gesehen:

google-rating 5 Stars



DIE SCHRITTMACHER

Rechtsanwälte & Steuerberater
Rammersweierstraße 120
77654 Offenburg

Tel.: +49 781 932470
Fax: +49 781 9324739

info at schrittmacher.de


FPSIGN

Kontakt

DIE SCHRITTMACHER
Rechtsanwälte & Steuerberater
Rammersweierstraße 120
77654 Offenburg

Tel.: +49 781 932470
Fax: +49 781 9324739

[/av_section]