FACHBEITRAG

Neues BGH-Urteil zur Haftung des Beraters bei Insolvenzreife der Mandanten

Der BGH hatte bereits in zwei Urteilen vom 7.3.2013 und vom 6.6.2013 zur Frage der Haftung des Steuerberaters in der Krise des Dauermandats Stellung genommen. Bei diesen Urteilen war der Steuerberater entweder beauftragt, die Insolvenzreife zu prüfen, oder er nahm außerhalb seines Auftrags ungefragt hierzu Stellung. In seiner Entscheidung vom 6.2.2014 entschied der BGH, welche Pflichten den Steuerberater bei Krisenmandaten treffen, wenn er ausschließlich nur sein steuerliches Mandat befolgt. Matthias Kühne gibt als Mitautoren in NWB-BB Nr. 6/2014 Empfehlungen, wie Steuerberater den Haftungsfall vermeiden können.

Autoren aus unserer Kanzlei

Matthias Kühne – Inhaber und Kanzleileitung

Matthias Kühne

Herausgeber

NWB

Ausgabe

NWB-BB Nr. 6 /05.2014

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