Stiller Gesellschafter

Die Bezeichnung stiller Gesellschafter rührt daher, dass diese Person am Handelsgeschäft eines anderen zwar beteiligt ist, jedoch nach außen nicht als Gesellschafter in Erscheinung tritt. Der stille Gesellschafter leistet meist eine Geldeinlage zu Finanzierungszwecken in das Unternehmen und erhält im Gegenzug eine Beteiligung am Unternehmensgewinn.

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