Vergleichsgruppe, Peer Group

Unternehmen bewerten bedeutet Unternehmen vergleichen. Aus dem Vergleich mit anderen Unternehmen lassen sich Werte ableiten.

Bei der Bestimmung einer adäquaten Peer Group sollte eine weitestgehende Übereinstimmung der operativen Geschäftstätigkeit sowie der Unternehmensgröße angestrebt werden.

Neben diesen grundsätzlichen Anforderungen ist bei der Bewertung immaterieller Vermögenswerte auch darauf zu achten, dass nur solche Unternehmen in die Peer Group einbezogen werden, die zum zu bewertenden Vermögenswert gleichwertige Vermögenswerte bei der Leistungserstellung oder zur Positionierung auf dem Absatzmarkt einsetzen.

Gegebenenfalls können als Peer Group auch solche Unternehmen herangezogen werden, deren Geschäftszweck in unmittelbarem Zusammenhang mit dem zu bewertenden immateriellen Vermögenswert steht. Sind in diesem Sinne vergleichbare börsennotierte Unternehmen nicht verfügbar, kann der vermögenswertspezifische Risikozuschlag hilfsweise auf Basis von Unternehmen der vergleichbaren Branche abgeleitet werden.

Sofern der Vermögenswert eine von der Peer Group abweichende Risikostruktur aufweist, sind Zu- oder Abschläge beim Risikozuschlag vorzunehmen, IDW S 5 Tz. 43.

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