Insolvenzreife
Die Insolvenzreife liegt vor, sobald einer der zum Insolvenzantrag verpflichtenden Insolvenzgründe eingetreten ist. Diese sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung.
Weiterführende Informationen:
Die Insolvenzreife liegt vor, sobald einer der zum Insolvenzantrag verpflichtenden Insolvenzgründe eingetreten ist. Diese sind die Zahlungsunfähigkeit und die Überschuldung.
Weiterführende Informationen: