Lisa Huber, 03.11.2023

Änderung: GWG Grenze von 800 EUR auf 1.000 EUR – Sammelposten auf 5.000 EUR

Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG-Grenze) soll im Rahmen des Wachstumschancengesetzes von derzeit 800 Euro auf 1.000 Euro angepasst werden.

Die Wertgrenze für den Sammelposten soll in diesem Zusammenhang auf 5.000 Euro angehoben werden. Der Abschreibungszeitraum für den Sammelposten wird auf 3 Jahre verkürzt. Somit können die Aufwendungen in einem kürzeren Zeitraum steuerwirksam geltend gemacht werden.

Unter die Neuregelung sollen Anschaffungen nach dem 31.12.2023 fallen. Durch die Anpassung soll auch im Bereich von kleineren Investitionen bzw. Ausgabepositionen gegenüber der Vergangenheit ein Vorteil für die Unternehmen in Bezug auf die Reduzierung der Steuerlast erzielt werden.

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