Frank Lienhard, 08.11.2023

Das neue Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz/ maximale Förderung 30 Mio. EUR

Das neue Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz bietet Unternehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine Prämie von 15 % für Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz. In Höhe von maximal 30 Mio. EUR Förderung ist die Deckelung erreicht. Die Investitionsprämie wird auf Antrag des Anspruchsberechtigten gewährt, soweit die Bemessungsgrundlage mindestens 10.000 EUR beträgt.

Was steckt dahinter / was ist inbegriffen? Investitionen im Kontext der Klima- und Energiewende. Somit sind Investitionen in Energieeffizienz und Energieeinsparung sowie der Umstieg auf alternative Energiequellen berücksichtigt.

Insgesamt ist das Konzept offen ausgestaltet, d.h. es gibt keine konkreten Vorgaben auf bestimmte Anlagen und Technologien. Wichtig ist der Nachweis eines Klimaschutzbeitrags (Engergieeinsparkonzept).

Auch wenn das Wachstumschancengesetz noch nicht durch alle Instanzen durch ist, sind einige Aspekte bereits jetzt entscheidungsrelevant, insbesondere im Hinblick auf geplante energieeffiziente Investitionen. In diesem Zusammenhang lohnt der Blick auf die mögliche Berücksichtigung der Förderung durch das Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz.

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