FACHBEITRAG

Berücksichtigung von Patronatserklärungen in der Fortbestehensprognose

Der BGH hat in seinem Urteil vom 13.7.2021 – II ZR 84/20 zur Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen Liquiditätszuflüsse aus einer weichen Patronatserklärung im Rahmen einer Fortbe-stehensprognose Berücksichtigung finden können. Matthias Kühne greift in seinem Fachbeitrag das Thema auf, ob die Patronatserklärung in der Fortbestehensprognose noch Berücksichtigung findet.

Autoren aus unserer Kanzlei

Matthias Kühne – Inhaber und Kanzleileitung

Matthias Kühne

Herausgeber

Der SanierungsBerater

Ausgabe

SanB 04/2021

So werden wir gesehen:

google-rating 5 Stars



DIE SCHRITTMACHER

Rechtsanwälte & Steuerberater
Rammersweierstraße 120
77654 Offenburg

Tel.: +49 781 932470
Fax: +49 781 9324739

info at schrittmacher.de


FPSIGN

Kontakt

DIE SCHRITTMACHER
Rechtsanwälte & Steuerberater
Rammersweierstraße 120
77654 Offenburg

Tel.: +49 781 932470
Fax: +49 781 9324739

[/av_section]