Halbjahreskorrekturfaktor

In der Unternehmensbewertung werden von Anteileignern ausschüttbare Zahlungsströme bzw. Erträge bewertet. Da diese regelmäßig erst im Nachhinein, nämlich nach Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses entziehbar sind, wird also unterstellt, dass die Zahlungsströme des Jahres 1 erst Mitte des Jahres 2 entziehbar sind. Aus diesem Grund wird gelegentlich der Unternehmenswert um dieses halbe Jahr durch den Halbjahreskorrekturfaktor gemindert.