Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) – small and medium sized Entities (SME)

Von KMU spricht man, wenn diese weniger als 250 Arbeitskräfte und einen Vorjahresumsatz i. H. v. max. 50 Mio. € oder eine Vorjahresbilanzsumme i.H.v. max. 43 Mio. € aufweisen und die nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen gemeinsam stehen, die die KMU-Definition nicht erfüllen. Alle 3 Kriterien müssen gleichzeitig erfüllt sein. Die Definitionen zu KMU sind im Amtsblatt der EU veröffentlicht.