Sebastian Broß, 02.04.2025

Das Unternehmertestament: Warum es so wichtig ist!

Für Unternehmerinnen und Unternehmer ist die Verantwortung für das Unternehmen nicht nur eine tägliche Aufgabe, sondern auch eine langfristige Verpflichtung, die weit über die eigene Lebenszeit hinausgeht. Im Falle des Ablebens kann ein Unternehmen ohne eine klare Regelung in der Nachfolge in eine Krise geraten. Ein Unternehmertestament – also ein Testament, das speziell auf die Nachfolge und die Zukunft des Unternehmens ausgerichtet ist – ist daher ein unverzichtbares Instrument.

Sicherung der Unternehmensnachfolge:
Eine der wichtigsten Funktionen des Unternehmertestaments ist die klare und verbindliche Regelung der Unternehmensnachfolge. Ohne eine solche Regelung könnte das Unternehmen im Falle des Todes des Unternehmers unvorbereitet und möglicherweise ohne Führungsperson dastehen. Dies könnte zu einer Krise, Verlust von Mitarbeitern und Kunden oder gar zu einer Zerschlagung des Unternehmens führen.

Durch ein Unternehmertestament können Unternehmer festlegen, wer das Unternehmen übernimmt, und die Übergabe der Geschäftsführung regeln. Dabei ist es wichtig, nicht nur die Frage der Eigentümerverhältnisse zu klären, sondern auch die der operativen Führung.

Vermeidung von Erbstreitigkeiten:
Wenn ein Unternehmer stirbt, ohne eine klare Regelung seiner Erbfolge getroffen zu haben, können sich hieraus langwierige und teure Erbstreitigkeiten ergeben.

Vermeidung der Zerschlagung des Unternehmens:
Ohne eine klare Nachfolgeregelung kann es passieren, dass das Unternehmen im Falle des Todes des Unternehmers zerschlagen wird. Dies kann durch den Verkauf von Unternehmensanteilen oder durch die Liquidation des Unternehmens geschehen, wenn keine geeigneten Nachfolger vorhanden sind oder die Erben das Unternehmen nicht fortführen können/wollen.

Einbindung von externen Beratern und Experten:
Ein weiterer Vorteil eines Unternehmertestaments ist, dass es die Einbindung von externen Personen und Experten berücksichtigen kann, die im Falle des Todes des Unternehmers eine wichtige Rolle beim Übergangsprozess einnehmen.

Fazit: Unternehmertestament – Ein unverzichtbares Dokument:
Das Unternehmertestament ist ein unverzichtbares Instrument, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern und die Nachfolge professionell zu regeln. Für Unternehmer ist es daher von hoher Bedeutung, sich rechtzeitig mit dem Thema Nachfolge, Vollmachten und Testament auseinanderzusetzen.

Wer ein Unternehmen besitzt, sollte nicht nur an den täglichen Betrieb denken, sondern auch die langfristige Planung der Unternehmensnachfolge in Angriff nehmen. Ein gut durchdachtes Unternehmertestament stellt sicher, dass das Unternehmen auch nach dem Tod des Unternehmers erfolgreich fortgeführt wird. Deshalb ist es ratsam, frühzeitig Rat einzuholen und alle relevanten Punkte zu berücksichtigen. So wird nicht nur das Unternehmen kurzfristig, sondern auch das unternehmerische Lebenswerk für die Zukunft gesichert.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Kontenstruktur bei Personengesellschaften – Handlungsbedarf nach MoPeG prüfen!

Am 1. Januar 2024 traten die wesentlichen Neuerungen des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft...
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

DIE SCHRITTMACHER gehören 2025 erneut zu den Top Steuerberatungskanzleien Deutschlands

DIE SCHRITTMACHER zählen auch im Jahr 2025 wieder zu den Top-Steuerkanzleien Deutschlands – und das bereits zum 13. Mal in Folge...
Sebastian Broß - Inhaber und Kanzleileitung

Die Familienpool-Gesellschaft / Immobilienvermögen in der GbR bündeln

Inhaber von großem Immobilienvermögen stehen oft vor Herausforderungen in der familiären Nachfolgeplanung. Ein Familienpool kann hier eine Lösung bieten...
Sebastian Broß - Inhaber und Kanzleileitung

Holdingstruktur im Mittelstand: Die Vor- und Nachteile

Eine Holdinggesellschaft kann für Unternehmer und Investoren eine attraktive Struktur sein, insbesondere wenn es um langfristigen Vermögensaufbau, Investitionen oder...