Insolvenzrecht
Strukturen schaffen zum Schutz Ihres Vermögens (Asset Protection)
Unternehmensstrukturen sind in den meisten Fällen steuerlich dominiert. Sie wurden so geschaffen, dass die Steuerlast möglichst gering gehalten wird. Was aber völlig außer Acht bleibt sind die Folgen einer Krise oder Insolvenz. Gesellschaftsstrukturen und die Verteilung von Vermögenswerten sollte in erster Linie darauf abzielen, diese zu schützen. So gilt es in erster Linie das persönliche Vermögen der Gesellschafter im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft zu schützen. Aber auch in kleineren Konzernstrukturen können Risiken und Vermögenswerte so aufgeteilt werden, dass es bei der Realisierung von Risiken nicht zu Dominoeffekten kommt. Wir helfen Ihnen, auch unter diesen Gesichtspunkten die passenden Strukturen zu bilden. Dies ist auch Teil Ihres persönlichen Risikomanagements
(Risikomanagement & Risikofrühwarnsystem). Aufgrund unserer interdisziplinären Ausrichtung werden natürlich auch die steuerlichen Aspekte mit berücksichtigt.
Schutz und Verteidigung vor Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters
Die Insolvenz eines Vertragspartners, insbesondere eines Kunden oder Lieferanten birgt die Gefahr möglicher Insolvenzanfechtungsansprüche. Über die Insolvenzanfechtung fordert der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Leistungen zurück. Auch Gesellschafter können in der Insolvenz der eigenen Gesellschaft davon betroffen sein, beispielsweise wenn Gesellschafterdarlehen im letzten Jahr vor der Insolvenz zurückgeführt wurden. Mit unserer insolvenzrechtlichen Expertise verteidigen wir Sie gegen die Ansprüche des Insolvenzverwalters. Gerne helfen wir Ihnen schon im Vorfeld einer Insolvenz, mögliche Anfechtungstatbestände zu vermeiden. Dies ist vor allen Dingen dann geboten, wenn sich Krisenanzeichen bei Ihrem Vertragspartner vermehrt zeigen. Je früher hier gehandelt wird, desto besser, zum Schutz ihres Vermögens.
Verteidigung von Geschäftsführern und Vorständen bei Haftungsansprüchen
Das Amt von Geschäftsführern und Vorständen ist mit Haftungsrisiken verbunden. In der Krise steigen diese Haftungsrisiken exponentiell. Das Handeln von Geschäftsführern und Vorständen sollte in erster Linie darauf gerichtet sein, solche Haftungstatbestände zu umgehen (Beratung von Geschäftsführern in der Krise). Hier droht vor allen Dingen die Haftung wegen verspäteter Insolvenzantragstellung. Erfolgt in der Insolvenz der Gesellschaft dennoch die Inanspuchnahme durch den Insolvenzverwalter, übernehmen wir ihre Verteidigung. Sie profitieren hier von unserer großen Erfahrung im Bereich der Krisen- und Sanierungsberatung.
Ihr Vertragspartner (Kunde/Lieferant) ist insolvent – wir helfen
Ist ein Vertragspartner, insbesondere ein Kunde oder Lieferant insolvent entsteht große Unsicherheit, ob in dieser Phase noch weitere Geschäfte getätigt werden sollen. Wir unterstützen Sie in dieser Phase. Wir machen für Sie Ihre Rechte geltend, schnell und zuverlässig. Ebenso treffen wir alle notwendigen vertraglichen Regelungen mit dem Insolvenzverwalter die es Ihnen ermöglichen, ohne weitere Rechts- und Vermögensverluste mit dem insolventen Unternehmen weiter Geschäfte zu machen.
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