Sebastian Broß, 05.03.2025

Mittelstand: Was ist mein Unternehmen wert?

Die Frage nach dem Wert des eigenen Unternehmens beschäftigt viele Unternehmer, insbesondere im Mittelstand und oft im Vorfeld von Übertragungen innerhalb oder außerhalb der Familie. Die Bewertungsbandbreite kann dabei von Unternehmen zu Unternehmen enorm variieren, da zahlreiche Faktoren berücksichtigt werden müssen.

Wichtige Bewertungsfaktoren im Mittelstand sind unter anderem:

  1. Unternehmensgröße: Größere Unternehmen können einen höheren Unternehmenswert haben, müssen es aber nicht. In diesem Zusammenhang fließt in vielen Fällen das Thema Abhängigkeit von einigen wenigen Mitarbeitern bei kleineren Unternehmen in die Wertermittlung bzw. Verhandlungspositionen ein. Es gibt aber auch viele kleine/ mittelständische Unternehmen, die das Thema „Abhängigkeit“ für sich gut gelöst haben und dadurch keine Wertabschläge verzeichnen müssen.
  2. Kundenabhängigkeit: Ein hoher Anteil an wiederkehrenden Kunden kann den Unternehmenswert erhöhen. Umgekehrt kann eine hohe Abhängigkeit von wenigen Großkunden riskant sein.
  3. Wettbewerbssituation: Ein intensiver Wettbewerb kann den Wert senken, während eine dominante Marktstellung den Unternehmenswert steigert.
  4. Mitarbeiterabhängigkeit: Die Bindung von Schlüsselmitarbeitern ist wichtig. Ein starkes Team trägt zur Stabilität und Attraktivität des Unternehmens bei.
  5. Abhängigkeit vom Unternehmer: Wenn der Erfolg stark mit der Person des Unternehmers bzw. der Unternehmerin verknüpft ist, kann dies den Wert mindern.

Rechtzeitig die Weichen stellen

Um eine übertragbare Ertragskraft zu schaffen, sollten Unternehmer frühzeitig Maßnahmen in den genannten, aber auch in weiteren Bereichen ergreifen. Die Implementierung strategischer Maßnahmen kann den Wert des Unternehmens signifikant steigern, gerade wenn der Übergabezeitpunkt noch in der Ferne liegt. Der Unternehmenswert ist stark von der Zukunft beeinflusst und durch die Schaffung einer übertragbaren Ertragskraft wird ein wichtiger Werttreiber gesetzt bzw. im Bewertungsmodell verankert.

Fazit

Die Frage „Was ist mein Unternehmen wert?“ ist komplex und erfordert eine differenzierte Betrachtung. Zum einen in Bezug auf den Zeitpunkt, die KMU-Besonderheiten und zum anderen in Bezug auf den Bewertungsanlass, wie wertsteigernde/wertorientierte Unternehmensführung oder bspw. im Übertragungsfall die Wert-/Preisfindung.

Als Spezialisten für die Bewertung von mittelständischen Unternehmen beraten wir seit Jahren unsere Kunden und Auftraggeber im Bewertungsumfeld, um den Unternehmenswert zu ermitteln und gegebenenfalls zu steigern, aber auch in Verkaufssituationen. Eine gezielte Planung, Herangehensweise und die Berücksichtigung relevanter Faktoren sind dabei nach unserer Erfahrung der Schlüssel zu einem erfolgreichen Bewertungsprojekt und in vielen Fällen auch für einen erfolgreichen Unternehmensübergang innerhalb oder außerhalb der Familie.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

Matthias Kühne – Inhaber und Kanzleileitung

Bilanzierung zum 31.12.2025: Warum sich Steuerberater schon heute um ihre Krisenmandanten kümmern sollten

Die neue Bilanzierungssaison steht vor der Tür und damit die immer gleichen Herausforderungen an Kapazitäten und Geschwindigkeit. Die vermeintliche Lösung...
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Spekulationsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung einer Immobilie: Was Sie wissen müssen

Die Übertragung einer Immobilie innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist kann steuerliche Konsequenzen haben – insbesondere auch dann, wenn sie teilentgeltlich erfolgt. In solchen Fällen...
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Haftungsrisiken bei mehreren GmbH-Geschäftsführern: Bedeutung der Geschäftsverteilung

Wenn eine GmbH mehrere Geschäftsführer hat, droht im Haftungsfall jedem einzelnen Geschäftsführer die persönliche Inanspruchnahme auf den vollen Schadensbetrag – unabhängig davon, ob er den Schaden direkt verursacht hat...
Katja Huber – Rechtsanwältin, Zertifizierte Datenschutzbeauftragte in der Kanzlei (TÜV)

Barrierefreiheit im E-Commerce: Wichtige Anforderungen und Umsetzung des BFSG

Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes BFSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis am 28.06.2025 wird die EU-Richtlinie 2029/882 in nationales Recht umgesetzt...

So werden wir gesehen:

google-rating 5 Stars



DIE SCHRITTMACHER

Rechtsanwälte & Steuerberater
Rammersweierstraße 120
77654 Offenburg

Tel.: +49 781 932470
Fax: +49 781 9324739

info at schrittmacher.de


FPSIGN

Kontakt

DIE SCHRITTMACHER
Rechtsanwälte & Steuerberater
Rammersweierstraße 120
77654 Offenburg

Tel.: +49 781 932470
Fax: +49 781 9324739

[/av_section]