Anlagevermögen

Das Anlagevermögen (AV) steht dem Unternehmen langfristig zur Verfügung. Hierunter fallen Vermögensgegenstände wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fuhrpark, Software etc. Es beinhaltet somit sowohl materielle (z.B. Maschinen) wie auch immaterielle Vermögensgegenstände (z.B. Software).

Abnutzbare Wirtschaftsgüter unterliegen i.d.R. Wertminderungen und somit planmäßigen Abschreibungen. Nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung.

Bei beiden Gruppen können jedoch gewisse Umstände zu einem außerordentlichen Abschreibungsbedarf führen. Bei Wegfall dieser Umstände kann allerdings auch eine Wertaufholung erforderlich werden. Dabei sind dann die Anschaffungskosten bzw. die fortgeführten Anschaffungskosten mit Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibung als Wertobergrenze zu berücksichtigen. Zur Finanzierung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Punkt Goldene Bilanzregel.

Weiterführende Informationen:

 

So werden wir gesehen:

google-rating 5 Stars



DIE SCHRITTMACHER

Rechtsanwälte & Steuerberater
Rammersweierstraße 120
77654 Offenburg

Tel.: +49 781 932470
Fax: +49 781 9324739

info at schrittmacher.de


FPSIGN

Kontakt

DIE SCHRITTMACHER
Rechtsanwälte & Steuerberater
Rammersweierstraße 120
77654 Offenburg

Tel.: +49 781 932470
Fax: +49 781 9324739

[/av_section]