Sebastian Broß, 18.03.2024

Corona-Wirtschaftshilfen – Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024

Nun besteht Gewissheit: Der Einsatz der Berufsorganisationen hat sich gelohnt! Die Abrechnung der Hilfen für die Wirtschaft beschäftigt Unternehmen und deren Steuerberater bis heute.

Die Bundesregierung hat zusammen mit den Ländern und Vertretern der Berufsorganisationen der prüfenden Dritten beschlossen, die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) letztmalig bis zum 30. September 2024 zu verlängern.

Diese Verlängerung gibt den Unternehmen nun mehr Zeit, ihre Abrechnungen einzureichen, und soll den Ankündigungen zufolge den Prüfprozess vereinfachen und beschleunigen. Die Entscheidung wurde begrüßt, da sie vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommt. Die Schlussabrechnungen sind notwendig, um die tatsächlich erhaltenen Mittel mit den prognostizierten Zahlen abzugleichen und gegebenenfalls Rück- oder Nachzahlungen vorzunehmen.

Rückforderungsmaßnahmen bei Fristüberschreitung

In der Stellungnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird aber auch darauf hingewiesen, dass Rückforderungsmaßnahmen eingeleitet werden, wenn bis zum neuen Endtermin keine fristgerechten Abrechnungen eingereicht werden.

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