Irina Schmidt-Steinke, 30.10.2023

Die Sonderabschreibung steigt von 20% auf 50% (§7g Abs. 5 EStG)

Investitionsanreiz für kleine und mittlere Unternehmen in der Pipeline. Investitionen in abnutzbare bewegliche Anlagegüter sollen zukünftig mit Sonderabschreibungsmöglichkeiten ausgestattet werden. Waren bisher bis zu 20% möglich, sollen es zukünftig 50% sein. Die Gewinngrenze zur Inanspruchnahme im Jahr, das der Investition vorangeht, darf 200.000 EUR nicht überschreiten.

Dies gilt für Anschaffungen nach dem 31.12.2023. Auch diese Änderung ist Bestandteil des Wachstumschancengesetzes. Das Bundeskabinett hat am 30.08.2023 den Regierungsentwurf hierzu beschlossen. Mit dem Gesetz soll unter anderem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert/stabilisiert werden.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Kontenstruktur bei Personengesellschaften – Handlungsbedarf nach MoPeG prüfen!

DIE SCHRITTMACHER zählen auch im Jahr 2025 wieder zu den Top-Steuerkanzleien Deutschlands – und das bereits zum 13. Mal in Folge...
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

DIE SCHRITTMACHER gehören 2025 erneut zu den Top Steuerberatungskanzleien Deutschlands

DIE SCHRITTMACHER zählen auch im Jahr 2025 wieder zu den Top-Steuerkanzleien Deutschlands – und das bereits zum 13. Mal in Folge...
Sebastian Broß - Inhaber und Kanzleileitung

Die Familienpool-Gesellschaft / Immobilienvermögen in der GbR bündeln

Inhaber von großem Immobilienvermögen stehen oft vor Herausforderungen in der familiären Nachfolgeplanung. Ein Familienpool kann hier eine Lösung bieten...
Sebastian Broß - Inhaber und Kanzleileitung

Holdingstruktur im Mittelstand: Die Vor- und Nachteile

Eine Holdinggesellschaft kann für Unternehmer und Investoren eine attraktive Struktur sein, insbesondere wenn es um langfristigen Vermögensaufbau, Investitionen oder...