Irina Schmidt-Steinke, 30.10.2023

Die Sonderabschreibung steigt von 20% auf 50% (§7g Abs. 5 EStG)

Investitionsanreiz für kleine und mittlere Unternehmen in der Pipeline. Investitionen in abnutzbare bewegliche Anlagegüter sollen zukünftig mit Sonderabschreibungsmöglichkeiten ausgestattet werden. Waren bisher bis zu 20% möglich, sollen es zukünftig 50% sein. Die Gewinngrenze zur Inanspruchnahme im Jahr, das der Investition vorangeht, darf 200.000 EUR nicht überschreiten.

Dies gilt für Anschaffungen nach dem 31.12.2023. Auch diese Änderung ist Bestandteil des Wachstumschancengesetzes. Das Bundeskabinett hat am 30.08.2023 den Regierungsentwurf hierzu beschlossen. Mit dem Gesetz soll unter anderem die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert/stabilisiert werden.

Diese Beiträge könnten Sie auch interessieren

Sebastian Broß - Inhaber und Kanzleileitung

Die Familienpool-Gesellschaft / Immobilienvermögen in der GbR bündeln

Inhaber von großem Immobilienvermögen stehen oft vor Herausforderungen in der familiären Nachfolgeplanung. Ein Familienpool kann hier eine Lösung bieten...
Sebastian Broß - Inhaber und Kanzleileitung

Holdingstruktur im Mittelstand: Die Vor- und Nachteile

Eine Holdinggesellschaft kann für Unternehmer und Investoren eine attraktive Struktur sein, insbesondere wenn es um langfristigen Vermögensaufbau, Investitionen oder...
Sebastian Broß - Inhaber und Kanzleileitung

Immobilien GmbH: Lohnt sich die Gesellschaftsform für Investoren?

Die Gründung einer Immobilien GmbH ist eine beliebte Strategie für Investoren, um Immobilienvermögen professionell zu verwalten und steuerlich zu optimieren...
Sebastian Broß - Inhaber und Kanzleileitung

Einzelunternehmen in eine GmbH „umwandeln“: Der einfache Weg

Die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist unter gewissen Voraussetzungen und Zielen ein sinnvoller Schritt, um Haftungsrisiken zu minimieren und steuerliche Vorteile zu nutzen...