Verbraucherinsolvenz

Sie kommt nur für natürliche Personen in Betracht, die nicht selbstständig tätig sind oder zwar selbstständig tätig sind, deren Vermögensverhältnisse aber überschaubar sind und keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnis bestehen. Überschaubar sind die Vermögensverhältnisse dann, wenn weniger als 20 Gläubiger vorhanden sind (s. § 304 InsO).

Das Verbraucherinsolvenzverfahren läuft in 3 Stufen ab: außergerichtliche Schuldenbereinigung, gerichtliche Schuldenbereinigung, vereinfachtes Insolvenzverfahren.

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