Ausschüttungshypothese

Im Rahmen der Unternehmensbewertung werden für Anteilseigner künftig entziehbare Mittel bewertet. Es können aber nur solche Mittel entzogen werden, die gesellschaftsrechtlich und betriebswirtschaftlich entziehbar sind.

Daher muss eine Ausschüttungshypothese aufgestellt bzw. überprüft werden, in der festgelegt ist, welche Teile des Ergebnisses ausgeschüttet werden. Dafür muss insbesondere überprüft werden, ob eine Ausschüttung rechtlich zulässig ist oder z. B. gegen Kapitalerhaltungsvorschriften verstößt.

Ferner muss überprüft werden, ob überhaupt genügend liquide Mittel für eine Ausschüttung vorhanden sind und wenn nein, wie diese z. B. über Darlehensaufnahmen generiert werden können.