Schlusstermin

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Soweit von Seiten des Insolvenzgerichts keine Fragen mehr bestehen, terminiert das Insolvenzgericht einen Schlusstermin.

Abwicklungsphase

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Während der Abwicklungsphase setzt der Insolvenzverwalter die Beschlüsse der Gläubigerversammlung um, verwertet das vorhandene Vermögen und bereinigt die Insolvenztabelle.

Verteilung

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Nach dem Schlusstermin bewilligt das Insolvenzgericht die Schlussverteilung nach dem eingereichten Verteilungsverzeichnis, soweit keine Einwendungen hiergegen erhoben werden.

Berichtstermin

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Im Falle der Verfahrenseröffnung ist der Berichtstermin (sog. Gläubigerversammlung) entscheidend für den weiteren Fortgang des Verfahrens.

Schlussrechnung

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Die Schlussrechnung beinhaltet sämliche Einahmen und Ausgaben welche während des Insolvenzverfahrens getätigt wurden.

Schlussbericht

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Zum Abschluss des Insolvenzverfahrens reicht der Insolvenzverwalter einen Schlussbericht zur Insolvenzakte. In diesem Schlusbericht soll noch einmal kurz auf die Ursachen der Insolvenz eingegangen werden.

Impairment-Test

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Niederstwerttest im Bereich des Anlagevermögens (Geschäfts-…

Asset-Management

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Informationssystem zur Verwaltung von Anlagegütern. Welche Anlagegüter…

Tax-Shield

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Steht für den Anteil am Unternehmenswert, den Schulden und dadurch…

Svensson-Methode

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Ermittlung des Basiszinssatzes – Schätzung der Zinsstrukturkurve…

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