SCHRITTMACHER-Blog

Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Die Vorsorge ist für Unternehmer und Gesellschafter unverzichtbar

Im privaten Bereich ist das Thema Vorsorgevollmacht bereits gut bekannt: Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer in Ihrem Namen handeln darf, falls Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall...
Katja Huber – Rechtsanwältin, Zertifizierte Datenschutzbeauftragte in der Kanzlei (TÜV)

Arbeitszeiterfassung

Die Pflicht für Arbeitgeber, die täglichen Arbeitszeiten der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer zu erfassen, steht spätestens seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG)...
Die Inhaber der Kanzlei DIE SCHRITTMACHER von links nach rechts: Frank Lienhard, Sebastian Broß und Matthias Kühne

Testamentsvollstreckung

Durch die Anordnung der Testamentsvollstreckung kann der Erblasser noch über seinen Tod hinaus Einfluss auf den Nachlass nehmen, was im Einzelfall für den bzw. die Erben Fluch oder Segen sein kann...
Frank Lienhard – Inhaber und Kanzleileitung

Gründe für die Erstellung eines Testaments

In unserer langjährigen Praxis als Rechtsanwälte und Steuerberater haben wir immer wieder festgestellt, wie essenziell die Erstellung eines Testaments für unsere Mandanten ist...
Lisa Huber – Accountingbetriebswirtin (IWW), Steuerfachangestellte mit Zusatzqualifikation Finanzassistentin

Betriebsveranstaltung mit ausgewähltem Kreis von Mitarbeitern

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Entscheidung vom 27. März 2024 klargestellt, dass der Begriff der Betriebsveranstaltung nicht erfordert, dass die Veranstaltung allen Betriebsangehörigen offensteht...
Lisa Huber – Accountingbetriebswirtin (IWW), Steuerfachangestellte mit Zusatzqualifikation Finanzassistentin

Gesonderte Aufzeichnung von Bewirtungsaufwendungen

Gemäß § 4 Abs. 7 EStG müssen Bewirtungsaufwendungen, die geschäftlich veranlasst sind, einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden...

So werden wir gesehen:

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DIE SCHRITTMACHER

Rechtsanwälte & Steuerberater
Rammersweierstraße 120
77654 Offenburg

Tel.: +49 781 932470
Fax: +49 781 9324739

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